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Abteilung Baumschulenweg (offener Vollzug)

In der Abteilung Baumschulenweg Meppen sind ausschließlich Gefangene des offenen Vollzuges untergebracht


Außenbeschäftigung ist die Arbeit in privaten Unternehmen unter Aufsicht von Vollzugsbediensteten.

Freigang bedeutet hier ein freies Beschäftigungsverhältnis für Gefangene außerhalb der Anstalt in privaten Unternehmen ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten. Der Arbeitgeber und der Gefangene schließen einen wie sonst auch bei freien Arbeitnehmern üblichen Arbeitsvertrag ab, der lediglich über einen Zusatzvertrag zwischen Arbeitgeber und der Anstalt ein Mindestmaß an organisierter öffentlich-rechtlicher Verantwortung der Anstalt für den Gefangenen gewährleistet. Der Gefangene erhält hier also im Gegensatz zu den anderen erwähnten Beschäftigungsmöglichkeiten ein Arbeitsentgelt über Lohnsteuerkarte.

Hausansicht Abteilung Baumschule Bildrechte: JVA Meppen

Abteilung Baumschule

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